Habilitationskommissionen
Die Habilitation ist eine Hochschulprüfung, die im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die wissenschaftliche und pädagogische Eignung zum Hochschullehrer feststellt. Die Anerkennung der Lehrbefähigung (facultas docendi) bildet die Voraussetzung für die zusätzliche Erteilung der Lehrerlaubnis oder Lehrbefugnis (venia legendi), die im Unterschied zur Lehrbefähigung an die Einhaltung regelmäßiger Lehrverpflichtungen gebunden ist. Voraussetzung für eine Habilitation ist die abgeschlossene Promotion.
Es gibt zwei ständige Habilitationskommissionen (klinisch und vorklinisch), die sich aus je vier Professoren und zwei Vertretern des Akademischen Mittelbaus zusammensetzen. Die Studierenden sind mit beratender Stimme vertreten.
Jede Habilitationskommission prüft und bewertet die Voraussetzungen für das Habilitationsverfahren, zu denen eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit (Habilitationsschrift), ein Fachvortrag und ein Vortrag im Fakultätsrat gehören. Der Habilitand erhält letztendlich die Habilitation, die Lehrbefähigung (habil.) und die Lehrbefugnis zuerkannt (Privatdozent PD).
Die Aufgabe des studentischen Vertreters ist es, die Qualitäten des Habilitanden in der Lehre zu beurteilen. Schließlich bildet die Habilitation die Grundlage für die Lehrbefugnis und für Bewerbungen an Lehrstühlen und spätestens dann kommt es nicht mehr nur darauf an, dass er ein genialer Forscher ist, sondern auch, dass er sich vernünftig artikulieren kann und über didaktische Grundkenntnisse verfügt.
Derzeitige studentische Vertreter:
Vorklinik: Josefine Reinicke, Marie Czieslik (stellvertretend)
Klinik: Sylvia Machann, Rico Eisner (stellvertretend)
